Kaum sind die letzten Kartons ausgepackt, wartet schon die nächste Aufgabe: die Ummeldung. In Österreich besteht eine gesetzliche Meldepflicht – wer sie versäumt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick.
Meldezettel: Die wichtigste Pflicht
Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. In Wien ist das je nach Bezirk das Magistratische Bezirksamt. Für die Anmeldung benötigen Sie den ausgefüllten Meldezettel (vom Vermieter unterschrieben) sowie einen amtlichen Lichtbildausweis.
- ✓Meldezettel vom Vermieter unterschreiben lassen
- ✓Innerhalb von 3 Tagen beim Magistratischen Bezirksamt anmelden
- ✓Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen
- ✓Bei Hauptwohnsitz-Wechsel: alte Adresse gleichzeitig abmelden
Weitere Behördengänge nach dem Umzug
Neben der Meldebehörde sollten Sie auch folgende Stellen über Ihre neue Adresse informieren:
- ✓Führerschein und Fahrzeugzulassung (Verkehrsamt)
- ✓Sozialversicherung und Krankenkasse
- ✓Bank und Versicherungen
- ✓ORF-Beitrag (GIS) ummelden
- ✓Post-Nachsendeauftrag einrichten
Praktisch: Viele dieser Ummeldungen lassen sich mittlerweile online über oesterreich.gv.at erledigen – ganz ohne Amtsweg.
Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick und vermeiden unangenehme Überraschungen wie Mahnungen an die alte Adresse oder Verwaltungsstrafen wegen versäumter Meldepflicht.
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